Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eventfotografen Jürgen + Team

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aufträge, Dienstleistungen oder Bestellungen JHeuser-Photographer UG, nachfolgend WPJH genannt, unterliegen den folgenden Bedingungen. Der Auftraggeber stimmt diesen Bedingungen mit der Unterzeichnung des Auftrags, der Auftragsbestätigung bzw. Bestätigung per E-Mail zu. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen dem Auftrag oder der Auftragsbestätigung nicht beigefügt werden. Der Vertrag kann durch individuelle Vereinbarungen abweichen. Diese Abweichungen sowie mündliche Absprachen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

§1 Vertragsabschluss

Jede schriftliche, telefonische oder Online gestellte Anfrage, stellt ein Angebot an den Auftragnehmer zum Abschluss eines Werkvertrags und Erbringung der darin definierten Dienstleistung dar. Die Buchung von WPJH und somit der Vertrag kommt erst durch die Unterzeichnung der Auftragsbestätigung zustande. Diese wird online übersandt, unterzeichnet und eingescannt zurückgesendet bzw. gefaxt oder bei einer Besprechung vorgelegt und unterzeichnet. Die Angebote auf unseren Websites sind unverbindlich.

§2 Gewährleistung

Ist das Endprodukt beschädigt, bietet WPJH Ersatz oder Verbesserung an.

§3 Haftungsbeschränkungen

Das Endprodukt wird auf Datenstick ausgeliefert bzw. auf einer – vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten portablen Festplatte – überspielt.. Die Kompatibilität wird geprüft, kann aber nicht auf das Wiedergabegerät des Auftraggebers bezogen werden. Dieses Risiko bleibt beim Kunden. Für evtl. Schäden an Abspielgeräten des Auftraggebers übernimmt WPJH keine Haftung. WPJH haftet nicht bei Nichtgefallen . WPJH haftet nicht bei technischen Störungen (z.B. Kamerastörungen). Evtl. Schadenersatz leistet WPJH nur nach eigenem Ermessen des abgeschlossenen Auftrages. Im Weiteren ist die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.Wegen der geltenden DSGVO übernehmen wir für unsere Aufträge keinerlei Verantwortung in Bezug auf Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, sonstige Rechte aller Art sowie das Einholen von eventuell erforderlichen Genehmigungen! Diese Punkte obliegen ausschliesslich dem Auftraggeber und mit Übertragung der Aufgabenstellung an uns sind wir von all den oben angeführten Punkten freigestellt! Mit Übertragung eines Auftrags an WPJH – Jürgen + Team – gelten diese Beschränkungen als akzeptiert und bedürfen keiner weiteren schriftlichen Ausführungen.

§4 Informationspflicht Auftraggeber

Der Auftraggeber ist verpflichtet WPJH wahrheitsgemäße Angaben zu machen und über etwaige Änderungen während der vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit zu informieren.

§5 Zahlung

Die vereinbarte Summe des Auftrags wird mit der Unterzeichnung der Auftrags bindend. Etwaige Zusatzkosten wie zusätzliche Buchungen wie z.B. Überstunden welche am Tag der Zusammenarbeit anfallen, dürfen nachberechnet werden.  Mit Übergabe des erstellten Werkes ( Photo oder Video ) ist die sofortige Zahlung,rein netto,fällig. Wird der Auftrag seitens des Auftraggebers gekündigt, so sind folgende Entschädigungen fällig (Fahrtkosten ausgenommen):

Alle Preise zzgl. Mwst

§6 Ausfall

Kann der Auftrag seitens WPJH aufgrund von Krankheit etc. nicht erfüllt werden, bemüht sich WPJH um Ersatz. Wenn ein Ersatz nicht möglich ist, wird der Auftrag storniert . Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Schadensersatzforderungen.

§6a Stornierung

Bei Stornierungen durch den Auftraggeber ab 30 Tage vor Produktionsbeginn werden 75 % des Auftragswertes von WPJH als Ausfallhonorar berechnet.

Bei Stornierungen durch den Auftraggeber ab 10 Tage vor Produktionsbeginn werden 100 % des Auftragswertes von WPJH als Ausfallhonorar berechnet.

§7 Eigentum

Nach Beendigung des Auftrags wird dem Auftraggeber das einmalige Nutzungsrecht für das Endprodukt als Bestandteil des Auftrags übertragen. Eine Übertragung des Nutzungsrechts auf Dritte durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Eine Übertragung von Urheberrechten ist ausgeschlossen. Erstelltes Produktionsmaterial ( Photo – und Videocontent ) ist Eigentum von WPJH und nicht Bestandteil des Auftrags. Eine über den Auftrag hinausgehende Nutzung ist neu verhandeln und Bedarf der schriftlichen Zustimmung von WPJH.

§8 Lieferzeiten

Die Lieferzeiten werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart. Diese Frist kann sich nach Absprache verkürzen oder auch bei größeren Produktionen , verlängern.

§9 Rücktrittsvorbehalt

Verändert der Auftraggeber seine Wünsche in einem erheblichen Umfang nach Vertragsabschluss, so behält sich WPJH das Recht vor, vom Vertrag und somit vom Auftrag ohne Frist zurückzutreten.

§10 Verpflichtungen, Rechte Dritter

Bei einer Buchung arbeitet WPJH ausschließlich im Rahmen eines Dienstleistungsauftrags, welcher die filmische bzw. fotografische Dokumentation des Auftrags und aller dazugehöriger Ereignisse umfasst. Es wird nur für den Auftraggeber gearbeitet und gefilmt bzw. fotografiert. Die Verpflichtung alle relevanten Personen zu informieren, Personenrechte, Drehgenehmigungen, Nutzungsrechte und Property Releases einzuholen, oder im Besitz ausreichender Berechtigungen des Urhebers/Lizenzinhabers zu sein, versichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer und gehört nicht zu den vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers. Somit stellt der Auftraggeber sicher, dass keine Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Soweit WPJH wegen der Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Ausführung der vertraglichen Leistungen in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber WPJH von allen entsprechenden Ansprüchen frei. Insbesondere WPJH ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob bei der Ausführung der Dienstleistungen Rechtsverletzungen drohen. WPJH haftet nicht dafür, dass die erstellten Dienstleistung von WPJH frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber übernimmt sämtliche an WPJH gestellten Forderungen bezüglich Rechten Dritter jeglicher Art. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten für die Rechte, Rechteeinholung und deren Verwendung.

§11 Nutzung des Materials

WPJH behält sich vor, das Material zu Präsentationszwecken der Dienstleistungen von WPJH zu nutzen. Der Auftraggeber kann diesem widersprechen, aber keinen Schadensersatz fordern. Bei Widerspruch gegen die Nutzung durch WPJH (Blog/ Internet/ Messe- präsentationen etc.) gilt ein Honoraraufschlag von 2o% auf den Endbetrag als vereinbart.  Nach Vertragsunterzeichnung ist ein Widerspruch durch den Auftraggeber nicht mehr möglich.Es ist Elementar für einen Foto- und Videografen, dass er seine Arbeit einem breiten Publikum zeigt  und diese Form der Werbung als Informationsquelle nutzen kann. Das Produkt ist vom Auftraggeber nur im vereinbarten Zweck zu verwenden.

§12 Unterstützung

Sollte WFJH jegliche Unterstützung bzw. Informationsweitergabe am Ort und Tag des Auftrags seitens des Auftraggebers fehlen, so übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für die Qualität des Materials und der daraus resultierenden Endprodukte.

§13 Datenschutz

Wenn Sie mit uns in Kontakt treten, verarbeiten und nutzen wir nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes persönliche Daten, soweit dies für unsere Geschäftsbeziehung, insbesondere zur Abwicklung Ihres Auftrages und Pflege der Kundenbeziehung, notwendig ist. Eine Weitergabe an Dritte findet ausschließlich bei der Auslieferung statt. Ansonsten findet eine Weitergabe an Dritte nicht statt, es sei denn wir sind aufgrund bestehender Gesetze dazu verpflichtet. Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich unseren Datenbestand bezüglich Ihrer Person einzusehen. Ferner haben Sie das Recht uns zu einer Löschung dieser Daten zu veranlassen.

§14 Gerichtsstand

Der Gerichtsstandort ist immer München.

§15 Salvatorische Klausel

Diese Bedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Paragraphen oder Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden.

Stand 2023